Weitere Rechtsdienst­leistungen

Die Kapellmann Service GmbH unterstützt ihre Kunden mit verschiedenen rechtlichen Basisdienstleistungen

Unsere Tätigkeitsbereiche

- Hinweisgebersysteme
- Mahnwesen
- Vergabemanagementplattformen

Die Kapellmann Service GmbH unterstützt Sie mit einer Hotline beim Betrieb eines Hinweisgebersystems (Whistleblowing)

Die Europäische Union hat die EU-Hinweisgeberrichtlinie erlassen, um Rechtsverstöße zu vermeiden bzw. aufzudecken und einen EU-weiten Standard zum Schutz von Whistleblowern zu garantieren.

Zu beachten ist diese Richtlinie ab dem 17. Dezember 2021 von Unternehmen ab 50 Mitarbeiter/-innen, öffentlichen Einrichtungen, Behörden und Gemeinden ab 10.000 Einwohnern.

Was wir bieten:

Die Kapellmann Service GmbH richtet für Sie ein Hinweisgebersystem ein, welches allen rechtlichen und technischen Anforderungen entspricht.

Als Ombudsmann bearbeiten wir routiniert alle Meldungen und beraten Sie umfassend über Handlungsempfehlungen.

Wer ist ein Hinweisgeber?

Hinweisgeber können Mitarbeiter oder Geschäftspartner des Unternehmens sein, aber auch Dritte oder die, die sich strafbar gemacht haben.

Identität des Hinweisgebers

Die Identität des Hinweisgebers wird dem Unternehmen nicht preisgegeben (Ausnahme: der/die Betreffende stimmt schriftlich zu)

Kosten der Meldestelle

Die Kosten trägt das Unternehmen. Es sollten daher keine vorsätzlichen falschen Informationen an den Vertrauensanwalt gegeben werden.

Anonyme Hinweise

Die Geschäftsleitung entscheidet, ob ihnen nachgegangen wird. Statistisch sind auch die anonymen Hinweise wertvoll.

Mandatsverhältnis?

Nein! Das Unternehmen beauftragt den externen Anwalt als Vertrauensanwalt/Meldestellenbeauftragten.

Vertraulichkeit Hinweisgeber

Die Meldekanäle müssen sicher konzipiert sein. Studien zeigen, dass Befragte ein externes Hinweisgebersystem bevorzugen.

Dreigliedriges Meldesystem

Der Hinweisgeber wendet sich an uns, wir haben eine Rückmeldeplifcht gegenüber dem Hinweisgeber.